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Personalangaben

Wir schützen Ihre Personalangaben

Webseiten und Reservierungssystem – Informationen über den Einklang mit DSGVO

Angesichts unserer betriebenen Aktivitäten bearbeiten wir die Personalangaben. Es muss man machen. Natürlich, wir nehmen die Empfindlichkeit Ihrer Personalangaben wahr und wir völlig respektieren Ihr Recht auf das Privatleben. Wir schützen Ihre Personalangaben und wir verpflichten uns diese Angaben den dritten Parteien nicht gewähren.

Die Gesellschaft Lipno Lake s.r.o. führte die Maßregeln ein, die die Forderungen der Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 – die Datenschutz-Grundverordnung (weiter nur DSGVO) erfüllen.

Im Rahmen der durchgeführten weiten Analyse aller Bereiche, in den wir bearbeiten die Personalangaben, haben wir definiert, zu welchem Zweck bearbeiten und speichern wir diese Angaben, und wir haben die Ergebnisse mit den Rechtsbüchern verglichen, die uns die Legitimität oder die Pflicht die gewählten Angaben zu archivieren bestimmen. Wir haben die notwendige interne Dokumentation bearbeitet, die beinhält die genauen Regeln über die Behandlung mit den Personalangaben und nach der unsere Angestellten sich richten. Die Dokumentation bestimmt, auf welche Weise bearbeiten und schützen wir die Personalangaben des Datensubjekts (der natürlichen Personen) und sie regelt die Verantwortung der Angestellten, die die Personalangaben bearbeiten. Die Dokumentation genauso bestimmt das Verfahren und die Fristen für die Löschung der Personalangaben.

Die Abbestellung der Zustimmung mit der Bearbeitung der Personalangaben

Die natürliche Person besitzt das Recht die schon gegebene Zustimmung mit der Bearbeitung der Personalangaben abzubestellen.

Die Abbestellung der Zustimmung – man sendet die E-Mail auf die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und führt in der Nachricht die konkrete Abbestellung der Zustimmung an.

Beispiel: Ich bestelle meine Zustimmung mit der Bearbeitung meiner Personalangaben zum Zwecke der Einsendung der Neuigkeiten und Handelsmitteilungen (Newsletter) ab.

Das Recht vergessen zu sein

Die natürliche Person besitzt das Recht vergessen zu sein (die Löschung der Personalangaben aus allen Datenbanken).

Man kann um die Löschung der Personalangaben über die E-Mail auf die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Recht vergessen zu sein hat das Datensubjekt (die natürliche Person) jederzeit und die Löschung wird an allen Personalangaben durchgeführt, die die andere Gesetzespflicht nicht betrifft.

Beispiel: die Gesetzespflicht ist zum Beispiel die Buchhaltungserfassung und Archivierung, diese Zeit ist 10 Jahre. Genauso die Personaleinträge unserer Angestellten müssen wir archivieren und wir können sie nicht löschen.